Komm. Leitung Elektives Aufnahmezentrum
Elektives Aufnahmezentrum (EAZ)
St. Josef Krankenhaus Moers
Elektives Aufnahmezentrum (EAZ) St. Josef Krankenhaus Moers
Sie haben eine Behandlung oder eine Operation vor sich, die einen Aufenthalt im St. Josef Krankenhaus erfordert? Damit Sie gut vorbereitet sind, haben wir wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.
Alle vorbereitenden Untersuchungen für geplante Eingriffe werden im Elektiven Aufnahmezentrum koordiniert, terminiert und auf kurzem Weg zentral durchgeführt.
Hier kümmern sich unsere Mitarbeitenden in acht Behandlungsräumen um die Patienten – sei es zur Vorbereitung auf eine ambulante oder stationäre Behandlung oder zur Nachsorge.
Sollten Sie als Notfallpatient zu uns kommen, werden Sie in unserer interdisziplinären zentralen Notaufnahme erstversorgt.
- Nadine Obst
Am Tag der geplanten Aufnahme führt Sie Ihr Weg nach der Vorstellung in der Patientenaufnahme ins EAZ. In der Patientenaufnahme werden Ihre Patientendaten aufgenommen und Ihnen sämtliche Unterlagen, die Sie für Ihren Aufenthalt benötigen, ausgehändigt. Sie können Ihr Telefon anmelden, erhalten Informationen zum Thema Datenschutz und zu Wahlleistungen, die Sie in Anspruch nehmen können. Selbstverständlich können auch Ihre Angehörigen oder Bekannten die Patientenaufnahme zur Anmeldung aufsuchen, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten erfolgt die Patientenaufnahme am Empfang.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen am Aufnahmetag mit:
- die Krankenkassenkarte (ggf. Unterlagen Ihrer privaten Zusatzversicherung)
- den Personalausweis
- die Einweisung Ihres Arztes
- falls vorhanden: die Beihilfebescheinigung
- die Medikamentenliste (oder Medikamentenpackungen, wenn keine Liste vorhanden)
- die Vorbefunde (Arztbriefe, Laborwerte, Röntgenbilder, falls vorhanden auf CD)
- falls vorhanden: Ihre Patientenverfügung
- falls vorhanden: Ihre Vormundschaftsurkunde
- den Impfpass
- die Quittung über die geleistete Eigenbeteiligung in diesem Jahr
- persönliche Ausweise wie Marcumar-, Schrittmacher-, Allergie- oder Diabetikerausweis
- Adressen und Telefonnummern der nächsten Angehörigen
Zuzahlung (Eigenbeteiligung)
Für alle Patienten ist bei einem Krankenhausaufenthalt eine Selbstbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro für maximal 28 Kalendertage pro Jahr und wird von uns an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Über diese Zuzahlung erhalten Sie von uns eine Quittung, die Sie bitte gut aufbewahren. Falls Sie in diesem Jahr einen solchen Beitrag geleistet haben, bringen Sie bitte die Quittung oder den Überweisungsbeleg mit.
Nicht zuzahlen müssen Sie:
- wenn Sie jünger als 18 Jahre sind
- bei einer ambulanten Operation im Krankenhaus
- bei vor-, nach- und teilstationären Krankenhausbehandlungen
- wenn die Krankenhausbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung geht
- bei einer stationären Entbindung
Medikamente
Während Ihres Klinikaufenthaltes erhalten Sie die Medikamente vom Krankenhaus. Bringen Sie bitte dennoch für die ersten zwei Tage zusätzlich Ihre Arzneimittel von zu Hause mit, falls es zu Verzögerungen bei der Medikamentenlieferung kommen sollte.
Telefon
Um das im Patientenzimmer vorhandene Telefon nutzen zu können, benötigen Sie eine hauseigene Telefonkarte, die Sie an der Aufnahme erhalten und die Sie dort auch direkt aufladen können. Wie Sie erreichbar sind und wie Sie Ihr Telefon aktivieren und bedienen, erfahren Sie in der Patientenbroschüre, die wir Ihnen ebenfalls aushändigen.
Der Gebrauch von Mobiltelefonen (Handys) ist in unserem Krankenhaus grundsätzlich gestattet. Wir bitten Sie jedoch, beim Telefonieren Rücksicht auf Ihre Mitpatienten zu nehmen. Zudem können einzelne Fachabteilungen aus therapeutischen Gründen Einschränkungen in der Nutzung von Festnetz und/oder Mobiltelefon vereinbaren. Zudem finden Sie einen Fernsprecher in der Eingangshalle.
Unser Krankenhaus kann nach einem Krankenhausaufenthalt Patienten ambulant im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und im Rahmen des KV-Ermächtigungsumfangs der einzelnen Fachabteilungen weiterbetreuen, um den Behandlungserfolg der stationären Versorgung zu festigen. Maximal sind sieben nachstationäre Behandlungen möglich innerhalb von 14 Tagen nach der Krankenhausentlassung. Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrem Behandlungsteam.