Wahlleistungsvereinbarung
St. Josef Krankenhaus Moers und St. Nikolaus Hospital Rheinberg
Wahlleistungsvereinbarung St. Josef Krankenhaus Moers und St. Nikolaus Hospital Rheinberg
Anlage 1 – Entgelte für Wahlleistungsvereinbarungen
Die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gesondert berechnet. Einzelheiten der Berechnung lassen sich der jeweiligen Wahlleistungsvereinbarung und der Patienteninformation über die Entgelte der wahlärztlichen Leistungen entnehmen.
Wahlärztliche Leistungen
Die ärztlichen Leistungen der liquidationsberechtigten Ärzte werden neben den allgemeinen Krankenhausleistungen gesondert in Rechnung gestellt und richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte in der derzeit gültigen Fassung, die Sie in den Sekretariaten der Chefärzte einsehen können.