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Ethik

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Ein Grummeln im Bauch, viele Fragezeichen im Kopf und eine sich im Herzen meldende Stimme … - all das und manches mehr macht uns auch im Lebensalltag einer Klinik aufmerksam auf etwas, das genauer angeschaut und vielschichtig betrachtet werden will, um etwas wirklich Gutes zu erreichen zum Wohl der Patient*innen und aller, die sich im Krankenhaus um ein menschenwürdiges Handeln und Behandeln verantwortungsvoll einbringen und verhalten.

Ethik im Krankenhaus hat genau da seinen Platz, wo nicht mehr ganz klar ist, was zu tun oder zu lassen ist, oder wo unklar wird, was in einer konkreten Situation richtig oder falsch ist – stimmig oder fragwürdig. Solche Situationen gibt es im Klinikalltag mehr und mehr, müssen doch nahezu täglich komplexe Entscheidungen getroffen werden mit weitreichenden Folgen für die PatientInnen.

Ethik im Gesundheitswesen sucht nach guten Lösungen und vertretbaren Handlungsperspektiven, die mit dazu beitragen, für eine dynamische Balance zu sorgen zwischen den Bedürfnissen der PatientInnen, medizinisch-pflegerischen Therapieansätzen und den christlichen Grundwerten der GFO und unseres Hauses.

Nach guten, stimmigen und vertretbaren Lösungen zu suchen, das erfordert Reflexion und eröffnet die Chance, dass konkrete Praxis genau da eine Orientierung in Entscheidungssituationen erhält, wo unsere alltäglichen moralischen Intuitionen allein uns nicht mehr weiterhelfen und ein systematisierendes Nachdenken erfordert.

Gute Antworten brauchen Zeit, Räume der sorgfältige Reflexion und aufrichtige Dialoge, damit unser Leitwort in der GFO Hand und Fuß bekommt – ein durch und durch menschliches Gesicht, wie es Franziskus in der Nachfolge des Jesus aus Nazareth sehr glaubwürdig gelebt hat: „JA zur Menschenwürde!“

Ethik ermutigt, sich den notwendigen Fragen zu stellen, über unser Handeln nachzudenken und in gutem Geist menschenwürdige und lebensfreundliche Lösungswege zu finden und zu vollziehen!

Ethikberatung im Krankenhaus ist ein noch relativ neuer Ansatz zur Verbesserung der Qualität in der Patientenversorgung und eines wünschenswerten gemeinsam entwickelten Konzepts des Behandlungsteams, in dem ethischen Aspekten institutionalisiert, professionell und interdisziplinär Raum gegeben wird.

  • Ethikberatung bietet also an, Personen (Patient:innen, Angehörige, Mitwirkende im Behandlungsteam, …) zu unterstützen, die sich in einer Konfliktsituation sehen und die Lösungen aus dem Dilemma nicht im Alleingang suchen und finden wollen, sondern gemeinsam verantwortbare Wege entwickeln möchten, die in der Folge dann von allen Beteiligten mitgetragen werden können.

Diesem Ziel dient die Ethikberatung in unserem Krankenhaus, die sich im KEK = Klinisches Ethik-Komitee eine Form gegeben hat, dort Leitlinien erarbeitet für ethisches Handeln bei immer wiederkehrenden Herausforderungs- und Problemfeldern.

Teamberatungen bei ethischen Konfliktsituationen in Form von moderierten ethischen Fallbesprechungen gehören ebenso dazu wie die Organisation von Veranstaltungen zur Weiterbildung in brennenden Fragen der klinischen Ethik.

  • Ethikberatung will die ethische Kompetenz in unserem Krankenhaus ausbauen und fördern, das Bewusstsein für ethische Fragestellungen schärfen und mit dazu beitragen, die Verantwortungsbereitschaft sowie die Entscheidungsfähigkeit möglichst aller im Zusammenspiel der Kräfte zu stärken.

Franz von Assisi hat seinerzeit schon auch für uns heute ein ermutigendes Wort dazu beigetragen:

Tu zuerst das Notwendige, dann das Mögliche, und plötzlich schaffst Du das Unmögliche!“

Ein klinisches Ethik-Komitee (KEK) ist ein interdisziplinäres unabhängiges Beratungsgremium mit eigener Satzung, das fest in die Krankenhausstruktur eingebunden ist. Aufgabe und Ziel ist es, in unsrem Krankenhaus aktuell konkrete ethische Fragestellungen zu identifizieren und zu bearbeiten, diese zu diskutieren und in Form von ethischen Leitlinien und Empfehlungen zu beantworten. Hinzu kommt die Sensibilisierung möglichst aller Mitarbeitenden im Haus für ethische Fragen, die Organisation von ethischen Fortbildungen sowie die Ausbildung von ModeratorInnen für die Durchführung von ethischen Fallbesprechungen, um das das Instrument dieser ethischen Fallgespräche selbst umzusetzen.

Dem KEK gehören Mitarbeiter*innen aus verschiedenen Berufsgruppen und Arbeitsbereichen des Krankenhauses an – begleitet in der Regel durch die Stabsstelle der GFO für Ethik und christliche Identität. Die Mitglieder des KEK und ihre Vertreter*innen werden vom Direktorium für eine Dauer von 4 Jahren benannt. Näheres regelt die derzeit gültige Satzung.

Satzungsgemäß wählt das Gremium aus seiner Mitte mit einfacher Mehrheit den Vorsitz und wer im Bedarfsfall stellvertretend diese Aufgabe übernimmt.

Derzeit sind das:

Vorsitz:

  • Adolfo Terhorst, Vorsitzender KEK St. Vinzenz Hospital 
  • Viviane von Larisch, 2. Vorsitzende KEK St. Vinzenz Hospital 

Alle weiteren Mitglieder aus den Bereichen Ärzte, Pflege, Direkorium, Sozialdienst, Seelsorge und der Stabsstelle der GFO teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.

Wer kann eine EFG beantragen?

  • Jede in eine Behandlung eingebundene Person hat die Möglichkeit,eine ethische Fallbesprechung zu beantragen. Nehmen Sie bei Bedarf bitte Kontakt auf mit den dafür im Krankenhaus zuständigen AnsprechpartnerInnen – persönlich, telefonisch oder via E-Mail. Das sind derzeit Herr Terhorst und Frau von Larisch.

Was ist für den Antrag einer EFG zu beachten?

  • Wichtig ist,
    • wer das EFG beantragt (Name/ Kontaktdaten)
    • um wen es geht (Name/ Station)
    • eine Kurz-Info über den aktuelle medizinische Sachverhalt
    • eine erste Formulierung des ethischen Dilemmas/ der Frage
    • wer an der EFG teilnehmen soll
    • eine Angabe für ein Zeitfenster des EFG

Wichtig ist auch, dass anonyme Anträge nicht bearbeitet werden können, da für die Lösung eines ethischen Problems ein Austausch auf Augenhöhe und mit Präsenz unbedingt erforderlich ist.

Sollten Sie in der Frage unsicher sein oder das Gefühl haben, ein sehr heikles Anliegen vorzutragen, vereinbaren Sie ein absolut vertrauliches Beratungssgespräch mit einem der Vorsitzenden des KEK, in dem dann das Anliegen und das weitere Vorgehen  gemeinsam thematisiert werden kann. Stillschweigen über das Gespräch wird bewahrt, wenn darum im Austausch gebeten wird.

Wer leitet und moderiert das EFG?    

  • In unserem Haus gibt es ausgebildete ModeratorInnen für EFG, die derzeit und begleitend immer wieder sich darin fortbilden und befähigt sind, ein EFG zu moderieren. In der Regel werden aus diesem Kreis zwei Personen beim EFG mitwirken – moderierend der/ die eine Kraft und protokollierend die andere Person. Die Ergebnisse und Faktensammlungen werden in einem Protokoll also dokumentiert und von zwei Personen unterschrieben und dem Behandlerteam für die Akten zugeleitet: Arzt/ Ärztin u. Moderation.

Wie lange dauert in der Regel eine EFG?

  • Das EFG dauert in der Regel etwa eine Zeitstunde… - kann unter Umständen auch kürzer oder verhältnismäßig etwas länger sein. Eine systemische Vorlage (in der GFO erarbeitet) sichert einen geordneten Ablauf und hilft mit, im zeitlichen Rahmen zu bleiben.

Was ist das Ziel eines EFG?

  • Ein EFG zielt auf eine Handlungsempfehlung für die behandelnde medizinische Fachkraft - ein Votum, dass unter Beteiligung aller um eine gute, tragfähige und verantwortbare Lösung für den eth. Konflikt entstehen soll. Die ModeratorInnen führen das Gespräch, bringen dazu Ihre Kompetenzen mit, enthalten sich aber bei der Beurteilung medizinischer oder rechtlicher Sachverhalte.

Jeder Mensch kann durch Krankheit oder andere Ereignisse in die Situation kommen, seine Entscheidungen nicht mehr selbst treffen und sich artikulieren zu können.

Es hat sich gezeigt, dass es sehr sinnvoll sein kann, auch hier Vorsorge zu betreiben, wie wir alle es in vielen Bereichen tun. Im Rahmen einer solchen Vorsorge durch den/die Patient:in kann im Vorfeld festgelegt werden, wer die notwendigen Entscheidungen im Bedarfsfall im Sinne des/der Patient:in treffen soll.

Außerdem kann schriftlich erklärt werden, welche medizinischen Maßnahmen je nach Situation gewünscht sind oder abgelehnt werden, falls die eigene Vorstellung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst und autonom geäußert werden kann.

Dafür gibt es eine Reihe von Möglichkeiten:

  • eine Vorsorgevollmacht
  • eine Betreuungsverfügung
  • eine Patientenverfügung.

Formulare dazu, hilfreiche Informationen und ein ausführliches Informationsgespräch erhalten Sie über den Sozialdienst und die Seelsorge sowie durch Vermittlung über das Ethik-Komitee.

Ein Krankenhaus ist in erster Linie dazu da, um Menschen bestmöglich medizinisch zu versorgen und Gesundheit wiederherzustellen, soweit dies durch fachgerechte Behandlung erreichbar ist. In der konkreten Praxis zeigt sich, dass die Ausgangssituationen nicht immer einfach sind und herausfordern, dass es nicht selten mehrere mögliche Behandlungswege gibt oder alle Beteiligten in eine Dilemmasituation geraten, die es gemeinsam zu lösen gilt.

Patient:innen vertrauen in einer solchen Situation darauf, dass alle am Behandlungsprozess Beteiligten alles tun, was gut für sie ist und auch ihrem Willen entspricht.

  • Ethische Fallbesprechungen sind hier ein hilfreiches Instrument, um die anstehende Fragestellung aus verschiedenen Perspektiven in Ruhe und systematisch zu beleuchten:
    • die medizinische und pflegerische Situation des/ der PatientIn
    • die psychosozialen Wirklichkeiten und Hintergründe
    • der religiöse/ spirituelle und seelsorgliche Blickwinkel
    • die Entwicklung und Bewertung möglicher Maßnahmen.

Es geht darum, alle relevanten Daten, Informationen, Eindrücke  Und Argumente zu sammeln, zu bewerten und im Licht von vier ethischen Prinzipien sich einer Antwort auf die Ausgangsfrage zu nähern, die in der Regel als Ergebnis eine Handlungsempfehlung  als Votum für den weiteren Therapieprozess hat.

Die vier ethischen Prinzipien sind:

  • Autonomie des/ der Patient:in
  • Patient:innenwohl
  • Schadensvermeidung
  • Gerechtigkeit

Eine Ethische Fallbesprechung kann jeder beantragen, der eine unklare oder krisenhafte Situation ausmacht – also neben Ärzten und Pflegekräften auch Seelsorger:innen, der Sozialdienst bis hin zu Angehören eines/ einer Patient:in, den dafür Bevollmächtigten und natürlich auch der erkrankte Mensch selbst, wenn er dazu in der Lage ist. Wer sich in einer solchen Situation wiederfindet, der melde sich gern zeitnah bei den Vorsitzenden des KEK, um auszuloten, ob hier eine Ethische Fallbesprechung zu organisieren ist.

Jeder Mensch kann durch Krankheit oder andere Ereignisse in die Situation kommen, seine Entscheidungen nicht mehr selbst treffen und sich artikulieren zu können.

Es hat sich gezeigt, dass es sehr sinnvoll sein kann, auch hier Vorsorge zu betreiben, wie wir alle es in vielen Bereichen tun. Im Rahmen einer solchen Vorsorge durch den/die Patient:in kann im Vorfeld festgelegt werden, wer die notwendigen Entscheidungen im Bedarfsfall im Sinne des/der Patient:in treffen soll.

Außerdem kann schriftlich erklärt werden, welche medizinischen Maßnahmen je nach Situation gewünscht sind oder abgelehnt werden, falls die eigene Vorstellung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst und autonom geäußert werden kann.

Dafür gibt es eine Reihe von Möglichkeiten:

  • eine Vorsorgevollmacht
  • eine Betreuungsverfügung
  • eine Patientenverfügung.

Formulare dazu, hilfreiche Informationen und ein ausführliches Informationsgespräch erhalten Sie über den Sozialdienst und die Seelsorge sowie durch Vermittlung über das Ethik-Komitee.