Wahlleistungsvereinbarung
St. Vinzenz Hospital Dinslaken und St. Camillus Duisburg
Wahlleistungsvereinbarung St. Vinzenz Hospital Dinslaken und St. Camillus Duisburg
Die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gesondert berechnet. Einzelheiten der Berechnung lassen sich der jeweiligen Wahlleistungsvereinbarung und der Patienteninformation über die Entgelte der wahlärztlichen Leistungen entnehmen.